Amtsmitteilung

Es wird der dringende Appell aufrechterhalten, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber betreuen.

Die Kindertageseinrichtungen bleiben jedoch grundsätzlich geöffnet. Ob Eltern das Angebot in Anspruch nehmen, entscheiden Eltern eigenverantwortlich. Die Einforderung von Arbeitgeberbescheinigungen als Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist unzulässig.